Rechtsprechung
   BayObLG, 09.02.1984 - 2 Z 5/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10107
BayObLG, 09.02.1984 - 2 Z 5/84 (https://dejure.org/1984,10107)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1984 - 2 Z 5/84 (https://dejure.org/1984,10107)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - 2 Z 5/84 (https://dejure.org/1984,10107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,10107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91

    Bedeutung der "Erstreckung" eines Erbbaurechts

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß für den Inhalt der Einigung kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben ist (BayObLG Rpfleger 1984, 266 ; Horber/Demharter Anm. 11 a, KEHE/Ert/ GBR 3. Aufl. Rdnr.94, Meikell Lichtenberger Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 192, jeweils zu § 20).

    auf die ... hinzugemessene Teilfläche von 1 m2" Für einen unbefangenen Betrachter ergibt dieser Satz nach seinem Wortlaut als nächstliegende Bedeutung, daß die Beteiligten sich einig sind, auch an der hinzugemessenen Teilfläche ein Erbbaurecht zu bestellen mit dem gleichen Inhalt wie es an der Hauptfläche des Grundstücks besteht (vgl.zu einem ähnlichen Fall BayObLG Rpfleger 1984, 266).

  • KG, 16.04.1991 - 1 W 7518/88

    Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit seitens des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09

    Grundbuchverfahren: Nachweis einer Auflassung bei Einwilligung in die

    Selbst wenn man die Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und die Beantragung der Eintragung ausnahmsweise als ausreichenden Nachweis einer Auflassung im Sinne des § 20 GBO genügen lassen wollte (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 266), so stehen einer derartigen Auslegung im vorliegenden Fall entscheidende Hindernisse entgegen, zumal auch das BayObLG in der genannten Entscheidung Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und Beantragung der Eintragung durch den Erwerber nicht für sich allein, sondern nur gemeinsam mit weiteren, sich aus der Urkunde ergebenden Umständen als Nachweis der dinglichen Einigung hatte genügen lassen; an solchen weiteren Umständen fehlt es aber gerade.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht