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BayObLG, 09.02.1984 - 2 Z 5/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1984, 266
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91
Bedeutung der "Erstreckung" eines Erbbaurechts
Es entspricht allgemeiner Meinung, daß für den Inhalt der Einigung kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben ist (BayObLG Rpfleger 1984, 266 ;… Horber/Demharter Anm. 11 a, KEHE/Ert/ GBR 3. Aufl. Rdnr.94, Meikell Lichtenberger Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 192, jeweils zu § 20).auf die ... hinzugemessene Teilfläche von 1 m2" Für einen unbefangenen Betrachter ergibt dieser Satz nach seinem Wortlaut als nächstliegende Bedeutung, daß die Beteiligten sich einig sind, auch an der hinzugemessenen Teilfläche ein Erbbaurecht zu bestellen mit dem gleichen Inhalt wie es an der Hauptfläche des Grundstücks besteht (vgl.zu einem ähnlichen Fall BayObLG Rpfleger 1984, 266).
- KG, 16.04.1991 - 1 W 7518/88
Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit seitens des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09
Grundbuchverfahren: Nachweis einer Auflassung bei Einwilligung in die …
Selbst wenn man die Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und die Beantragung der Eintragung ausnahmsweise als ausreichenden Nachweis einer Auflassung im Sinne des § 20 GBO genügen lassen wollte (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 266), so stehen einer derartigen Auslegung im vorliegenden Fall entscheidende Hindernisse entgegen, zumal auch das BayObLG in der genannten Entscheidung Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und Beantragung der Eintragung durch den Erwerber nicht für sich allein, sondern nur gemeinsam mit weiteren, sich aus der Urkunde ergebenden Umständen als Nachweis der dinglichen Einigung hatte genügen lassen; an solchen weiteren Umständen fehlt es aber gerade.